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Parkordnung

Verhalten Sie sich auf dem Campingplatz, im Chaletpark und in der Umgebung so, dass Sie niemanden belästigen. Gönnen Sie sich und Ihren Mitgästen einen angenehmen Urlaub. Um einen angenehmen Aufenthalt für alle zu gewährleisten, gilt die folgende Hausordnung.

Ansicht der Hausordnung

  • Freizeitteilnehmer, die sich daneben benehmen, werden des Geländes verwiesen.
  • Der Gebrauch von Radio, TV, Musikinstrumenten und anderen lärmverursachenden Geräten darf die anderen Gäste nicht stören. Die Nachtruhe ist von 23:00 bis 07:00 Uhr, d.h. kein störender Lärm.
  • Jeder Urlauber, der über Nacht bleibt, muss an der Rezeption angemeldet werden. Regelmäßige Besucher zahlen 7,50 € + 1 € Kurtaxe pro Person und Nacht und parken immer auf dem ausgewiesenen Parkplatz, Tagestarif 5,00 €, die erste halbe Stunde ist kostenlos. Nicht angemeldete Mieter und/oder Besucher können sofort und ohne Vorwarnung vom Gelände verwiesen werden. Jeder ist für seine Besucher selbst verantwortlich.
  • Nur die grünen Müllsäcke, die an der Rezeption erhältlich sind, werden von uns abgeholt. Sie dürfen sie nicht selbst in die Abfallbehälter werfen.
  • Glas und Papier sollten in den dafür vorgesehenen Moloks entsorgt werden.
  • Jeder Gast haftet persönlich für Schäden, die er verursacht. Der Verwalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden am Eigentum des Gastes.
  • Wünsche und/oder Einwände können dem Verwalter gegenüber geäußert werden.
  • Die Schranke öffnet sich nur mit einem Schrankenpass, der an der Rezeption erhältlich ist. Der Ausweis ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden!
  • Das Parken auf dem Grundstück eines anderen oder auf einem leeren Grundstück ist nicht erlaubt. das Sanitärgebäude benutzen.
  • Sie sollten den Gebrauch von Auto oder Motorrad so weit wie möglich einschränken, um den Verkehr zu minimieren. Zwischen 23:00 und 07:00 Uhr ist es nicht erlaubt, ein motorisiertes Fahrzeug auf dem Gelände zu fahren. Halten Sie sich auch an die Höchstgeschwindigkeit von 5 km pro Stunde, d. h. Schrittgeschwindigkeit!
  • Die Eingänge, Ein- und Ausgänge sowie die Dienst- und Notausgänge des Geländes müssen jederzeit für die Feuerwehr und andere Rettungsdienste freigehalten werden.
  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird einmalig eine Verwarnung ausgesprochen. Danach folgt eine Strafe.
  • Sie sind verpflichtet, das Gebäude sauber zu hinterlassen. (Duschen abtrocknen, Windeln, Damenbinden usw. in den entsprechenden Eimern deponieren)
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen das Sanitärgebäude nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
  • Im Sanitärgebäude ist das Rauchen verboten, ebenso wie das Mitbringen von Haustieren.
  • Chemietoiletteneimer können in den dafür vorgesehenen Deponien entleert werden.
  • Ihr Haustier darf die anderen Camper in keiner Weise belästigen.
  • Pro Stellplatz ist maximal 1 Hund erlaubt. Sogenannte Kampfhunde sind nur mit Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Auch Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.
  • Sie sind verpflichtet, die Exkremente Ihres Hundes im Park zu beseitigen. Außerdem darf der Hund nicht mit Ihrer Campingausrüstung zurückbleiben, wenn Sie den Park verlassen.
  • Grillen ist erlaubt, sofern ein 10-Liter-Eimer mit Wasser daneben steht. Das Errichten von offenen Feuern oder Feuerkörben ist nicht erlaubt.